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AKTION/1854: Urgent Actions - Erfolge April bis Juni 2016


Amnesty International - Mitteilung vom 27. Juli 2016

Urgent Actions: Erfolge April bis Juni 2016

- Myanmar: Aktivist und Aktivistin wieder frei!
- Oman: Schriftsteller freigelassen
- Honduras: Menschenrechtsverteidiger darf ausreisen
- Bahrain: Zainab Al-Khawaja freigelassen
- Vereinigte Arabische Emirate: Freigesprochen
- Türkei: Mit Familie vereint


Einsatz mit Erfolg: Auch von April bis Juni 2016 konnten wieder in vielen Urgent-Action-Fällen positive Entwicklungen verzeichnet werden. Wir danken allen, die sich für diese Menschen in Not und Gefahr eingesetzt haben! Nachfolgend eine Auswahl der Erfolge von April bis Juni 2016.


Myanmar: Aktivist und Aktivistin wieder frei!

Phyoe Phyoe Aung, Generalsekretärin der Studierendenvereinigung All Burma Federation of Student Unions (ABFSU), und ihr Ehemann Lin Htet Naing, der ebenfalls Mitglied des Zentralvorstands der ABFSU ist, sind am 8. April aus der Haft entlassen worden. Zuvor hatten Gerichte alle gegen sie anhängigen Anklagen fallengelassen. Phyoe Phyoe Aung war am 10. März 2015 in Letpadan festgenommen worden, als die Polizei einen weitestgehend friedlichen Protestmarsch von Studierenden gegen das neue Nationale Bildungsgesetz gewaltsam auflöste. Ihr drohten aufgrund mehrerer Anklagen 13 Jahre Haft. Ihr Ehemann Lin Htet Naing wurde am 3. November 2015 festgenommen, nachdem er mehrere Monate untergetaucht war. Gegen ihn war eine Reihe politisch motivierter Anklagen wegen der Teilnahme an einer friedlichen Demonstration am 10. März 2015 in Rangun erhoben worden. Ihm drohte eine Gefängnisstrafe von bis zu neun Jahren. Einen Tag vor der Freilassung von Phyoe Phyoe Aung und Lin Htet Naing hatte die neue Regierung angekündigt, alle gewaltlosen politischen Gefangenen so schnell wie möglich freilassen zu wollen. (UA-252/2015)


Oman: Schriftsteller freigelassen

Der omanische Schriftsteller, Journalist und Menschenrechtler Sulaiman al-Ma'mari wurde am 19. Mai ohne Anklage freigelassen. Er war am 28. April 2016 vom omanischen Geheimdienst festgenommen und 22 Tage lang in Einzelhaft festgehalten worden. Bei Verhören wurde er ausführlich zu allen Aspekten seines Lebens und seiner Arbeit befragt. Zugang zu einem Rechtsbeistand hatte er keinen, er durfte jedoch am vierten, elften und 21. Tag seiner Haft seine Mutter anrufen. Kurz nach seiner Freilassung schrieb er auf Facebook, seine Festnahme habe damit zusammengehangen, dass er am 22. April auf Facebook die sofortige Freilassung des Schriftstellers und Menschenrechtlers Abdullah Habib gefordert hatte. Dieser war am 15. April festgenommen und am 4. Mai ohne Anklageerhebung wieder freigelassen worden. (UA-107/2016)


Honduras: Menschenrechtsverteidiger darf ausreisen

Der mexikanische Menschenrechtsverteidiger Gustavo Castro Soto ist am 1. April nach Mexiko zurückgekehrt. Die honduranischen Behörden hatten ihm zuvor die Ausreise verweigert. Er war der einzige Zeuge im Mordfall der indigenen Umweltschützerin Berta Cáceres, die am frühen Morgen des 3. März 2016 in ihrem Haus in der Stadt La Esperanza im Westen Honduras erschossen worden war. Gustavo Castro Soto war zum Tatzeitpunkt bei ihr und erlitt eine Schussverletzung. Er hatte anschließend in der mexikanischen Botschaft in der honduranischen Hauptstadt Tegucigalpa Schutz gesucht. Gustavo Castro Soto hatte mehrmals vor den honduranischen Behörden ausgesagt und seine Version des Tathergangs geschildert und geäußert, dass er in Honduras große Angst um sein Leben habe. Dennoch war am 7. März ein 30-tägiges Ausreiseverbot gegen ihn erlassen worden, weil er für Zeugenaussagen zur Verfügung stehen sollte. Am 31. März hob ein Gericht dieses Ausreiseverbot auf. (UA-050/2016)


Bahrain: Zainab Al-Khawaja freigelassen

Die bahrainische Aktivistin Zainab Al-Khawaja und ihr 15 Monate alter Sohn sind am 31. Mai aus humanitären Gründen aus der Haft entlassen worden. Zainab Al-Khawaja, die sowohl die bahrainische als auch die dänische Staatsbürgerschaft besitzt, war am 14. März 2016 festgenommen worden, um eine Gesamthaftstrafe von drei Jahren und einem Monat anzutreten, die in verschiedenen Verfahren gegen sie verhängt worden war. Zainab Al-Khawaja ist seit Dezember 2011 mehrere Male wegen verschiedener Anklagen festgenommen, inhaftiert und später wieder freigelassen worden. Unter anderem hatte man sie der "Zerstörung von Staatseigentum", der "Beleidigung einer Polizeibeamtin", der "illegalen Versammlung", des "Randalierens" sowie der "Anstachelung zum Hass gegen die Regierung" schuldig gesprochen. Sie ist am 7. Juni nach Dänemark ausgereist, nachdem sie erfahren hatte, dass ihr weitere Anklagen drohen, falls sie in Bahrain bleibt. (UA-306/2014)


Vereinigte Arabische Emirate: Freigesprochen

Die beiden libyschen Staatsbürger Mo'ad Mohammad al-Hashmi und 'Adel Rajeb Nasif sind am 14. März vom Obersten Gerichtshof in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Den beiden Männern wurde in separaten Verfahren auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes der VAE von 2014 vorgeworfen, bewaffnete Gruppen in Libyen finanziell und auf andere Weise zu unterstützen. Sie waren Opfer des Verschwindenlassens geworden und sollen in Haft gefoltert worden sein. Mo'ad Mohammad al-Hashmi wurde am 27. März und 'Adel Rajeb Nasif am 28. März aus der Haft entlassen. (UA-074/2015)


Türkei: Mit Familie vereint

Der syrische Flüchtling Fadi Mansour wurde am 11. Juni mit seiner Familie im australischen Melbourne vereint. Er war im August 2012 aus Syrien in den Libanon geflohen, um dem Wehrdienst zu entgehen. Er erklärte, dass er den Libanon jedoch verlassen habe, nachdem er entführt und von einer örtlichen Bande als Geisel gehalten worden war. Daraufhin war er zunächst in die Türkei und nach ungefähr einem Monat dann nach Malaysia geflüchtet. Dort wurde ihm jedoch die Einreise verweigert, weil er angeblich gefälschte Ausweispapiere vorgelegt habe. Die malaysischen Behörden schoben ihn im März 2015 in die Türkei ab, wo ihm ebenfalls die Einreise verweigert wurde. Stattdessen wurde er für acht Monate in einem "Raum für problematische Passagiere" im Flughafen Istanbul-Atatürk festgehalten.

Nachdem er von einem anderen Mitgefangenen angegriffen und verletzt worden war, bat er darum, in den Libanon reisen zu dürfen. Am 20. November 2015 wurde ihm jedoch auch die Einreise in den Libanon verwehrt, und die libanesischen Behörden flogen ihn tags darauf nach Istanbul aus, wo er erneut inhaftiert wurde. Er wurde über ein Jahr lang willkürlich und unter unmenschlichen Bedingungen am Flughafen Istanbul-Atatürk festgehalten und am 23. März in ein Abschiebelager in Adana im Südosten der Türkei verlegt. In der Woche vom 6. Juni erhielt er ein weltweit gültiges humanitäres Visum und konnte nach Australien ausreisen. (UA-282/2015)



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Quelle:
Mitteilung vom 27. Juli 2016
https://www.amnesty.de/2016/7/27/urgent-actions-erfolge-april-bis-juni-2016?destination=startseite#hondurasmenschenrechtsverteidigerdarfausreisen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2016

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