Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL


AKTION/1825: Erfolge - April/Mai 2015 (amnesty journal)


amnesty journal 04/05/2015 - Das Magazin für die Menschenrechte

Erfolge

- Myanmar - Vorzeitig freigelassen
- Bahrain - Abgemilderte Revision
- USA - Hinrichtung ausgesetzt
- Togo - Gesetz gegen Folter


EINSATZ MIT ERFOLG

Weltweit beteiligen sich Tausende Menschen mit Appellschreiben an den "Urgent Actions", den "Briefen gegen das Vergessen" und an Unterschriftenaktionen von Amnesty International. Dass dieser Einsatz drohende Menschenrechtsverletzungen verhindert und Menschen in Not hilft, zeigen diese Beispiele.


MYANMAR

Vorzeitig freigelassen

Tun Aung wollte schlichten, als es im Westen Myanmars zu Gewalt zwischen Buddhisten und Muslimen kam. Dazu hatten die Behörden den Arzt sogar aufgefordert: Doch dann wurde er dafür festgenommen und in einem unfairen Verfahren zu 17 Jahren Haft verurteilt. Nach zweieinhalb Jahren Haft kam er jetzt frei, allerdings nur auf Bewährung. Damit könnte er weiteren Repressionen ausgesetzt sein, wenn er sich auch künftig für die Menschenrechte in seinem Land einsetzen will. Sein Fall war 2013 Teil des Amnesty-Briefmarathons. Die Nationale Menschenrechtskommission von Myanmar bestätigte nun, dass der Einsatz von Amnesty ein Grund dafür war, den Fall erneut zu prüfen.


BAHRAIN

Abgemilderte Revision

Wegen "Beleidigung einer Religionsfigur" verurteilte ein Gericht in Bahrain den Aktivisten Nader Abdulemam zu sechs Monaten Haft: Ein Berufungsgericht verkürzte die Haftstrafe auf vier Monate. Da er so lange bereits inhaftiert war, kam Nader Abdulemam unmittelbar nach dem neuen Urteil frei. Eine Twitternachricht war Anlass für die Verurteilung: Der 41-jährige hatte sich darin über einen Gefährten des Propheten Mohammed geäußert. In einem anderen Verfahren gegen ihn wegen "illegaler Versammlung" steht die Entscheidung noch aus. Amnesty wird Nader Abdulemam, wenn nötig, weiter unterstützen.

USA

Hinrichtung ausgesetzt

Die neuen Beweise werden geprüft, bis dahin ist die Hinrichtung von Rodney Reed ausgesetzt. Das texanische Gericht folgte damit einem Antrag der Verteidigung. Reed war 1998 wegen Mordes zum Tode verurteilt worden, hat die Tat jedoch stets bestritten. Er hatte eine sexuelle Beziehung zu dem Opfer, die er im Rahmen der Ermittlungen zunächst verheimlicht hatte. Reed war zum Tode verurteilt worden, weil die Gerichtsmedizin Spermaspuren gefunden hatte, die ihm zugeordnet wurden. Der forensische Gutachter wirft dem Gericht allerdings vor, sein Gutachten "missbraucht" zu haben, da die Spuren nicht unbedingt mit dem Mord in Verbindung stehen müssen. Zudem sagten mehrere Zeugen aus, sie hielten Reed nicht für den Täter.

TOGO

Gesetz gegen Folter

Zunächst hatten Folteropfer erfolgreich auf Entschädigung geklagt, jetzt soll in Togo auch ein Gesetz eingeführt werden, das Folter ausdrücklich verbietet. Schon vor 26 Jahren hatte das westafrikanische Land die UNO-Antifolterkonvention ratifiziert. Trotzdem wandten Polizisten jüngst wiederholt Folter an und misshandelten Beschuldigte, um "Geständnisse" zu erpressen.

*

Quelle:
amnesty journal, April/Mai 2015, S. 13
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionsanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de
 
Das amnesty journal erscheint monatlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Nichtmitglieder können das amnesty journal für
30 Euro pro Jahr abonnieren.
Ein Einzelheft kostet 4,80 Euro.


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang