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AKTION/1769: Urgent Action - Saudi-Arabien, Menschenrechtsaktivist inhaftiert


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-304/2011-2, AI-Index: MDE 23/008/2014, Datum: 24. April 2014 - dw

Saudi-Arabien
Menschenrechtsaktivist inhaftiert



Herr FADHEL MAKI AL-MANASIF

Der saudi-arabische Menschenrechtsaktivist Fadhel al-Manasif ist zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, auf die ein Reiseverbot von 15 Jahren folgen soll. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener. Fadhel Maki al-Manasif ist am 17. April vom Sonderstrafgericht in Riad zu einer 15-jährigen Haftstrafe, einem anschließenden Reiseverbot von 15 Jahren und einer Geldstrafe von 100 000 Saudi-Rial (etwa 19 200 Euro) verurteilt worden. Das Gericht befand ihn der "Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Herrscher", "Anstiftung zum Aufruhr und zur konfessionellen Spaltung in der Bevölkerung durch die Verleitung zu Protesten und Demonstrationen", "Kommunikation mit ausländischen Medien, um der Regierung, dem Volk und der nationalen Einheit des Königreichs zu schaden" und "Gründung einer verbotenen Vereinigung" für schuldig. Er hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Die Anklagen stehen im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an friedlichen Protesten in der Ostprovinz, bei denen politische Reformen und ein Ende der Diskriminierung gegen die schiitische Gemeinde Saudi-Arabiens gefordert wurden. Sie gründen sich außerdem darauf, dass er diese Diskriminierung aufzeigte und dokumentierte und dass er Gründungsmitglied einer verbotenen Menschenrechtsorganisation ist. Fadhel al-Manasif befindet sich seit dem 2. Oktober 2011 in Haft und wurde am 28. Februar 2012 vor das Sonderstrafgericht in Riad gestellt. Er befindet sich weiterhin in Gefahr, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden.

Fadhel al-Manasif war zuvor von Mai bis August 2011 inhaftiert gewesen. Er wurde ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gab an, von Sicherheitskräften, die unter anderem dem Allgemeinen Geheimdienst des Innenministeriums angehörten, gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Fadhel Maki al-Manasif wurde im März 2009 festgenommen, offenbar weil er im selben Monat an einer Zusammenkunft in der Ostprovinz teilgenommen hatte. Nachdem er schriftlich zugesichert hatte, sich an keinen weiteren Zusammenkünften mehr zu beteiligen, kam der Menschenrechtsverteidiger wieder frei. Am 1. Mai 2011 wurde er im Zusammenhang mit Protesten in der Ostprovinz erneut verhaftet und kam am 22. August 2011 wieder frei, nachdem er wiederum zugesichert haben soll, zukünftig nicht an Protesten teilzunehmen. Während seiner Haft waren Besuche durch Rechtsbeistände oder Familienangehörige nicht gestattet. Weitere Informationen finden Sie in den UAs vom 15. Juni 2011 (AI-Index: MDE 23/012/2011,
https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-180-2011/haft-ohne-kontakt-zur-aussenwelt) und vom 9. September 2011 (MDE 23/022/2011,
https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-180-2011-1/menschenrechtler-freigelassen).

Am 2. Oktober 2011 wurde Fadhel Maki al-Manasif an einem Kontrollpunkt der Polizei zwischen den Dörfern al-Awwamiya und Safwa in der Ostprovinz erneut festgenommen. Man brachte ihn zur Polizeiwache in Safwa. Früher am Tag hatte er versucht, eine Menschenmenge zu beruhigen, die gegen die Inhaftierung zweier älterer Männer protestierte, von denen man glaubte, sie seien inhaftiert worden, um ihre Söhne dazu zu bringen, sich den Behörden zu stellen. Er hatte mit der Polizei ihre Freilassung ausgehandelt. Anschließend wurde er auf die Polizeistation in al-Dhahran gebracht, wo er acht Tage lang in Einzelhaft und ohne Kontakt zur Außenwelt gefangen gehalten wurde, bevor er in die Haftanstalt des Geheimdienstes in Dammam verlegt wurde. Besuche von seiner Familie oder Rechtsbeiständen wurden ihm nicht gestattet und er durfte sie lediglich zweimal im Monat anrufen, bis er am 11. November 2012 schließlich das Recht erhielt, Besuch zu empfangen. Während beider Inhaftierungen wurde er eigenen Angaben zufolge von VernehmungsbeamtInnen in verschiedenen Strafanstalten gefoltert und anderweitig misshandelt. Die Folter umfasste Berichten zufolge unter anderem Schläge, Tritte, stundenlanges Stehen mit verbundenen Augen, während er Handschellen trug und an die Decke gekettet war, sowie Elektroschocks. Er soll zudem aufgrund seines Glaubens und seiner religiösen Praktiken beleidigt worden sein. Weitere Informationen finden Sie in der UA vom 13. Oktober 2011 (MDE 23/026/2011,
http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-304-2011/menschenrechtler-erneut-inhaftiert).


BITTE SCHREIBEN SIE

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere die umgehende und bedingungslose Freilassung von Fadhel Maki al-Manasif, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur deshalb in Haft gehalten wird, weil er von seinen Rechten auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungs- sowie Versammlungsfreiheit in friedlicher Weise Gebrauch gemacht hat.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Fadhel Maki al-Manasif weder gefoltert noch misshandelt wird und ab sofort regelmäßig von seiner Familie und Rechtsbeiständen besucht werden kann.
  • Ich bitte Sie nachdrücklich sicherzustellen, dass umgehend eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Foltervorwürfe eingeleitet wird und dass alle Verantwortlichen in fairen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft gezogen werden.

APPELLE AN

KÖNIG UND PREMIERMINISTER
King Abdullah bin Abdul Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125

JUSTIZMINISTER
His Excellency Sheikh Dr Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741
(00 966) 11 402 0311


KOPIEN AN

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. Juni 2014 keine Appelle mehr zu verschicken. Weitere Informationen zu UA 304/2011 (MDE 23/026/2011, 13. Oktober 2011).


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the authorities to release Fadhel Maki al-Manasif immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience held solely for peacefully exercising his rights to freedom of expression, association and assembly.
  • Asking them to ensure he is protected from torture and other ill-treatment, and given immediate and regular access to his family and lawyer.
  • Asking them to ensure that an independent and impartial investigation is held promptly into the allegations of torture and that all those responsible are brought to justice in fair trials.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Am 28. Februar 2012 stellte man Fadhel Maki al-Manasif vor das Sonderstrafgericht in Riad, einen Sondergerichtshof, der sich mit Terrorismus und sicherheitsrelevanten Straftaten befasst. Die Anklagen bezogen sich auf Ereignisse aus dem Jahr 2009 und lauteten unter anderem: "Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Herrscher", "Anstiftung zum Aufruhr", "Aufwiegelung", "Störung der öffentlichen Ordnung durch Teilnahme an Protestmärschen" und "Unterstützung einer vom Staat gesuchten Person". Weitere Informationen finden Sie in der UA vom 5. April 2012 (MDE 23/008/2012,
http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-304-2011-1/prozess-anberaumt).

Im Juli 2013 wurde er aufgrund ähnlicher Anklagen in einem zweiten Fall vor dasselbe Gericht gestellt, dieses Mal im Zusammenhang mit Geschehnissen aus dem Jahr 2011. Die Anklage lautete unter anderem auf "Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Herrscher", "Angriff auf die Sicherheit und Stabilität des Landes", "Anstiftung zum Aufruhr und zur konfessionellen Spaltung in der Bevölkerung durch die Verleitung zu Protesten und Demonstrationen", "Kommunikation mit ausländischen Medien, um der Regierung, dem Volk und der nationalen Einheit des Königreichs zu schaden" und "Gründung einer verbotenen Vereinigung".

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-304/2011-2, AI-Index: MDE 23/008/2014, Datum: 24. April 2014 - dw
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2014