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AKTION/1683: Urgent Action - Gambia, Journalisten gegen Kaution frei


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-010/2014-1, AI-Index: AFR 27/002/2014, Datum: 17. Januar 2014 - ar

Gambia
Journalisten gegen Kaution frei



MUSA SHERIFF, Journalist
SAINEY M.K. MARENAH, Journalist

Die Journalisten Musa Sheriff und Sainey M.K. Marenah sind am 16. Januar gegen Kaution freigelassen worden. Sollten sie im laufenden Verfahren verurteilt werden, drohen ihnen Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Männer wurden wegen ihrer journalistischen Arbeit und der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung ins Visier genommen.

Die Journalisten Musa Sheriff und Sainey M.K. Marenah wurden am 16. Januar in Banjul vor Gericht gestellt. Sie plädierten auf "nicht schuldig" angesichts der Anklagen auf "Veröffentlichung falscher Nachrichten mit der Absicht, die Öffentlichkeit zu ängstigen und zu beunruhigen" und "Verabredung zu einer Straftat". Diese umstrittenen Formulierungen aus dem Strafgesetzbuch werden oft dazu eingesetzt, JournalistInnen ins Visier zu nehmen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, und können mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Die nächste Verhandlung ist für den 21. Januar angesetzt.

Musa Sheriff und Sainey M.K. Marenah wurden am 13. Januar in Serekunda festgenommen. Die Festnahme stand in Verbindung mit einem am 9. Dezember 2013 in der gambischen Zeitung The Voice veröffentlichten Artikel, in dem vom Übertritt mehrerer jugendlicher AnhängerInnen vom Regierungsbündnis Allianz für patriotische Neuausrichtung und Aufbau (Alliance for Patriotic Reorientation and Construction - APRC) zur oppositionellen Vereinigten Demokratischen Partei (United Democratic Party - UDP) berichtet wurde. Die APRC bestritt den Inhalt dieses Berichts, woraufhin The Voice eine Gegendarstellung veröffentlichte. Amnesty International hat Musa Sheriff und Sainey M.K. Marenah für die Dauer ihrer Inhaftierung als gewaltlose politische Gefangene betrachtet.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

JournalistInnen, MenschenrechtsaktivistInnen und Oppositionelle werden in Gambia regelmäßig Opfer von Menschenrechtsverletzungen wie z. B. rechtswidrigen Festnahmen und Inhaftierungen, Folter, unfairen Gerichtsverfahren, Drangsalierung, Angriffen und Morddrohungen, was ihre Arbeit extrem behindert.

Im April 2013 hat die Nationalversammlung von Gambia einstimmig eine Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch (Criminal Code (Amendment) Act, 2013, auch bekannt als "Principal Act") verabschiedet, welche die Anzahl der Handlungen, die als Straftaten gelten, erhöht. Vergehen wie öffentliche Unruhestiftung (z. B. das "Rufen von Beleidigungen" oder das "Singen von beleidigenden Liedern") oder falsche Aussagen gegenüber Beamten werden härter bestraft. Außerdem kriminalisiert das neue Gesetz Menschen, die sich durch die Wahl ihrer Kleidung ausdrücken. Die im Principal Act enthaltenen Begriffsbestimmungen sind dabei sehr vage, was den Gerichten die Freiheit gibt, das Gesetz auf Arten auszulegen und anzuwenden, die gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen.

Im Juli 2013 hat die gambische Regierung zudem ein Gesetz verabschiedet, welches das Recht auf Meinungsäußerung im Internet - einem der wenigen Orte, an denen Andersdenkende sich noch öffentlich äußern konnten - einschränkt. Das sogenannte "Informations- und Kommunikationsgesetz" (Information and Communication (Amendment) Act 2013) ermöglicht es der Regierung, gegen Personen, die RegierungsbeamtInnen im Internet kritisieren, Haftstrafen von bis zu 15 Jahren und hohe Geldstrafen zu verhängen. Das Gesetz richtet sich gegen Menschen, die "falsche Nachrichten" über die Regierung oder BeamtInnen verbreiten, BeamtInnen karikieren oder sich abfällig über diese äußern, sowie gegen Menschen, die Unzufriedenheit schüren oder zu Gewalt gegen die Regierung aufrufen.

Im Oktober und November 2012 erhielten die beiden Journalisten Abubacarr Saidykhan und Baboucarr Ceesay eine Reihe von Morddrohungen, die, wie sie glauben, mit ihrer journalistischen Arbeit und mit ihren Versuchen, Missstände auf friedliche Art aufzudecken, zusammenhängen. Am 13. November etwa um Mitternacht unterhielt sich Abubacarr Saidykhan nach eigenen Angaben in der gambischen Stadt Ebo Town in der Nähe ihres Grundstückstors gerade mit seinem Bruder, als ein schwarzes Auto ohne Nummernschild vorfuhr. Einer der vier Insassen schrie: "Wir haben dir gesagt, dass wir ohne Ankündigung zu dir kommen werden. Wir haben gehört, dass du ein wirklich sturer Journalist bist. Das nächste Mal wenn wir dich sehen, werden unsere Patrioten dir den Schädel einschlagen. Ignorier nur ruhig weiter unsere Warnungen." Davor hatten beide Journalisten am 25. Oktober 2012 eine Morddrohung per E-Mail erhalten, in der stand: "Entweder Ihr wählt das Leben, oder den Tod (.) Ihr wollt das öffentliche Bild der APRC-Regierung und unseres Präsidenten zerstören (.) Ihr werdet mich und meine Gruppe von patriotischen Killern schon noch kennenlernen."


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, EMAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie alle Anklagen gegen Musa Sheriff und Sainey M.K. Marenah fallen, da diese sich lediglich auf die rechtmäßige Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung beziehen.
  • Bitte achten und schützen Sie die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und stellen Sie zudem sicher, dass gambische JournalistInnen ihrer Arbeit ohne Behinderung, Einschüchterung und Schikane nachgehen können.
  • Ich bitte Sie eindringlich, unrechtmäßige Einschränkungen der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit aus den Gesetzen Gambias zu streichen.

APPELLE AN

JUSTIZMINISTERIN
Amie Joof
Ministry of Justice
Marina Parade, Banjul, GAMBIA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrte Frau Ministerin)
Fax: (00 220) 422 9908
E-Mail: info@moj.gov.gm

INNENMINISTER
Ousman Sonko
Ministry of Interior and NGO Affairs
No.5 J.R. Forster Street (Ex. Fitzgerald Street)
Banjul, GAMBIA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 220) 420 1320


KOPIEN AN

AUSSENMINISTER
Dr Aboubacar Senghore
Corporation and Gambians Abroad
Ministry of Foreign Affairs
4, Marina Parade
Banjul
GAMBIA
E-Mail: info@mofa.gov.gm

BOTSCHAFT DER REPUBLIK GAMBIA
S.E. Herrn Mamour A. Jagne
126, Avenue Franklin D. Roosevelt
1050 Brüssel
BELGIEN
Fax: (00 32) 224 126 803
E-Mail: info@gambiaembassy.be


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, damit sie bis zum 21. Januar 2014 ankommen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.

Weitere Informationen zu UA-010/2014 (AFR 27/001/2014, 15. Januar 2014)


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the authorities to drop the charges against Musa Sheriff and Sainey M.K. Marenah since they are related solely to the legitimate exercise of their right to freedom of expression.
  • Urging them to respect and protect the rights to freedom of expression and assembly and ensure that journalists are able to carry out their work without hindrance, intimidation or harassment.
  • Urging them to remove unlawful restrictions on freedom of expression, association and assembly from the legislation in The Gambia.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Im Juli 2006 wurde der Journalist Ebrima Manneh Opfer des Verschwindenlassens. Er wurde festgenommen, weil er versucht haben soll, regierungskritische Artikel zu veröffentlichen. Sein Verbleib ist noch immer unbekannt. 2008 erklärte das Gericht der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS die Inhaftierung von Ebrima Manneh für rechtswidrig und forderte die gambische Regierung auf, den Journalisten freizulassen und finanziell zu entschädigen. Das Urteil des ECOWAS-Gerichts wurde jedoch bis heute nicht umgesetzt. Im Dezember 2004 wurde Deyda Hydara, der ehemalige Vorsitzende der Gewerkschaft für Medienschaffende (Gambia Press Union - GPU) und Redakteur bei der Zeitung The Point, erschossen. Er befand sich zur Tatzeit in seinem Auto auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Am Tag seines Todes feierte The Point ihr 13-jähriges Bestehen. Drei Tage zuvor war ein umstrittenes Mediengesetz verabschiedet worden, gegen das sich Deyda Hydara vehement ausgesprochen hatte. Es sind bisher weder Untersuchungen durchgeführt noch die Verantwortlichen vor Gericht gestellt worden.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-010/2014-1, AI-Index: AFR 27/002/2014, Datum: 17. Januar 2014 - ar
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2014