Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

AKTION/1663: Urgent Action - Pakistan, 72-Jähriger wegen Vorlesens aus dem Koran inhaftiert


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-345/2013, AI-Index: ASA 33/019/2013, Datum: 20. Dezember 2013 - mr

Pakistan
72-Jähriger wegen Vorlesens aus dem Koran inhaftiert

Herr MASUD AHMAD, 72 Jahre alt



Ein britischer Staatsbürger und Angehöriger der Religionsgemeinschaft der Ahmadi ist in Pakistan inhaftiert worden, weil er eine Passage aus dem Koran vorgelesen hat. Dies ist den Ahmadis unter den geltenden Blasphemiegesetzen des Landes verboten.

Masud Ahmad, ein Heilkundler der Homöopathie, wurde am 25. November in seiner Apotheke in Lahore festgenommen, nachdem ihn zwei Männer ohne sein Wissen beim Vorlesen einer Passage aus dem Koran gefilmt hatten.

Der Gemeinschaft der Ahmaddiya ist es gesetzlich verboten, sich Muslime zu nennen, sich zum muslimischen Glauben und dessen Ausübung zu bekennen sowie ihre Religion als muslimische Glaubensrichtung zu bezeichnen.

Masud Ahmad scheint zur Zielscheibe geworden zu sein, weil er ein Ahmadi ist. Die beiden Männer kamen zu ihm in die Apotheke, gaben offenbar vor Patienten zu sein und stellten Masud Ahmad Fragen zum Glauben der Ahmadiyya und zum Islam. Masud Ahmad verwies auf den Koran und las einen in Urdu übersetzten Text vor. Die Männer müssen dies gefilmt haben. Die Filmaufnahme übergaben sie der lokalen Polizei. Diese nahm Masud Ahmad nach Abschnitt 298C der Blasphemiegesetze wegen des angeblichen Vergehens "Vorgeben ein Muslim zu sein" fest. Masud Ahmad befindet sich zurzeit im Stadtbezirksgefängnis von Lahore.

Masud Ahmad betreibt seine homöopathische Apotheke seit seiner Rückkehr nach Pakistan im Jahr 1982. Im Jahr 2010 musste er einen Tumor operativ entfernen lassen. Seine Angehörigen sind in Sorge, dass sich der Gesundheitszustand des 72-Jährigen im Gefängnis verschlechtern könnte. Inzwischen hat es mehrere gerichtliche Anhörungen gegeben, doch ein Urteil ist noch nicht ergangen. Bislang wurde die Freilassung gegen Kaution verweigert. Mahmud Ahmad sitzt daher nach wie vor im Gefängnis.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

In Artikel 18 und 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist festgelegt, dass jeder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung hat. In internationalen Menschenrechtsabkommen ist vorgesehen, dass jeder bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen ist, die das Gesetz vorschreibt und die notwendig und angemessen sind, um unter anderem die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern.

Im Allgemeinen Kommentar 34 des UN-Menschenrechtsausschusses, der die Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) durch die Vertragsstaaten überwacht, heißt es, dass "Blasphemiegesetze und Gesetze, die Meinungsäußerungen zu historischen Tatsachen unter Strafe stellen, mit dem IPBPR unvereinbar sind." Es sei denn es handelt sich um einen Fall nach Artikel 20, 2 des IPBPR: "Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten." Diese Gesetze dürfen jedoch nach Ansicht des UN-Menschenrechtsausschusses keinesfalls bestimmte Religionen oder Glaubenssysteme bevor- und benachteiligen.

Weiter auf Englisch: The Ahmadiyya are a minority religious group who consider themselves Muslims but the majority of Pakistan's Muslim population view them as heretical. Ahmadiyya community was declared non-Muslim in 1974, and a number of laws were subsequently passed which made it a criminal offence for Ahmadis to profess, practice or preach their faith. Under sections 298B and 298C of the Pakistan Penal Code, part of the blasphemy laws, it is a criminal offence for Ahmadis to call themselves Muslims, to employ names and terminology associated with Islam, to use Muslim practices of worship and to propagate their faith.

Every year, dozens of Ahmadis are charged with offences relating to their religious practices, including calling for prayers, preaching their faith or calling their place of worship a 'mosque'. Separate from criminal sanction by the state, individuals accused of blasphemy, whether they are Ahamdiyya or belong to another religious group, also risk attacks by private citizens. For example, in March 2013 a large mob went on a rampage and destroyed several homes in the Joseph Colony Christian neighbourhood in the city of Lahore after a Christian labourer was accused of blasphemy by a Muslim friend following a drunken argument. Several Christians were injured in the violence and most were forced to flee the area for a number of days. Although many of the perpetrators were arrested the authorities have been slow to progress their prosecution in the courts while witnesses and members of the Joseph Colony Christian community remain in fear of reprisals if they give evidence in court.


SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte die pakistanische Regierung nachdrücklich bitten, Masud Ahmad umgehend und bedingungslos freizulassen.
  • Bitte ergreifen Sie auch unverzüglich Maßnahmen, um die Sicherheit von Masud Ahmad und seiner Familie zu gewährleisten.
  • Die derzeitigen Blasphemiegesetze geben großen Anlass zur Sorge, da sie die Rechte auf Religions- und Gedankenfreiheit bedrohen sowie in böswilliger Absicht in persönlichen Streitigkeiten und gegen religiöse Minderheiten eingesetzt werden. Daher möchte ich höflich darauf dringen, die Blasphemiegesetze aufzuheben oder zu reformieren.

APPELLE AN

INNENMINISTER
Chaudhry Nisar Ali Khan
Minister for Interior
Room 404, 4th Floor, R Block
Pakistan Secretariat, Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Dear Minister Khan / Sehr geehrter Innenminister)
Fax: (00 92) 51-920 2624
E-Mail: ministry.interior@gmail.com

MINISTERPRÄSIDENT VON PUNJAB
Mian Mohammad Shahbaz Sharif
Chief Minister Punjab
Chief Minister's Office
7, Club Road, GOR I
Lahore, PAKISTAN
(Anrede: Dear Chief Minister Sharif / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident von Punjab)
Fax: (00 92) 42 9920 3310


KOPIEN AN

MINISTER OF RECHT, GESETZ UND MENSCHENRECHTE
Pervaiz Rashid
Minister of Law, Justice and Human Rights
Room 305, S Block
Pakistan Secretariat
Islamabad
PAKISTAN
Fax: (00 92) 51 921 0062
E-Mail: contact@molaw.gov.pk

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN
S.E. Herrn Abdul Basit
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030 2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Januar 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the authorities to release Masud Ahmad immediately and unconditionally.
  • Calling on the authorities to take immediate measures to guarantee the safety of Masud Ahmad and his family.
  • Expressing concern that the current blasphemy laws are a threat to freedom of religion and thought, are used maliciously to settle personal disputes and target religious minorities, and urging the government to amend or abolish the blasphemy laws to prevent this.

*

Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-345/2013, AI-Index: ASA 33/019/2013, Datum: 20. Dezember 2013 - mr
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2013