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AKTION/1589: Urgent Action - Bahrain, Jugendlicher gegen Kaution freigelassen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-233/2013-1, AI-Index: MDE 11/042/2013, Datum: 20. September 2013 - mv

Bahrain
Jugendlicher gegen Kaution freigelassen



SALMAN MAHDI SALMAN, 13 Jahre alt

Der 13-jährige Bahrainer Salman Mahdi Salman wurde am 10. September nach einmonatiger Haft gegen Kaution freigelassen. Während der Haft ist er offenbar geschlagen worden, zudem hat man ihm gedroht, auch seine Eltern festzunehmen. Salman Mahdi Salman ist nach seiner ersten Anhörung vor dem Jugendgericht am 10. September 2013 aus der Jugendstrafanstalt entlassen worden. In einem am 13. September 2013 in der unabhängigen Tageszeitung Bahrain Mirror veröffentlichten Interview gab Salman Mahdi Salman an, während seiner Vernehmung am 14. August 2013 auf der Polizeiwache von al-Budaiya' mehrfach ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Zudem seien ihm weitere Misshandlungen angedroht worden, sollte er nicht "gestehen" oder sich über seine Behandlung beschweren. Die PolizistInnen sollen zudem gedroht haben, seine Eltern festzunehmen. Salman Mahdi Salman wurde wegen "unerlaubter Versammlung", "Unruhestiftung" und "Angriffen auf Sicherheitskräfte" angeklagt. Salman Mahdi Salman weist diese Vorwürfe zurück. Das Gericht hat ihn vorerst bis zur zweiten Anhörung am 24. September freigelassen.

Salman Mahdi Salman wurde am 11. August um etwa 17.00 Uhr nahe eines Einkaufszentrums in der al-Budaiya'-Straße im Westen der Hauptstadt Manama festgenommen. Er wurde auf die Polizeiwache von al-Budaiya' gebracht und am 12. August um 1.00 Uhr morgens freigelassen. Am selben Tag kontaktierte die Polizei die Familie von Salman Mahdi Salman und forderte sie auf, ihn für weitere Befragungen auf die Polizeiwache zu bringen. Dieser Aufforderung kam die Familie am nächsten Tag nach. Die Jugendstaatsanwaltschaft ordnete eine siebentägige Untersuchungshaft in einer Jugendstrafanstalt an. Diese Haftanordnung wurde am 21. August um weitere sieben Tage verlängert.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Salman Mahdi Salman wurde am 11. August um etwa 17.00 Uhr nahe eines Einkaufszentrums in der al-Budaiya'-Straße im Westen der Hauptstadt Manama festgenommen. Einem Augenzeugen zufolge war Salman Mahdi Salman alleine unterwegs, als er von Sicherheitskräften eingekreist und festgenommen wurde. Zu diesem Zeitpunkt war dort keine Demonstration im Gange. Salman Mahdi Salman wurde auf die Polizeiwache von al-Budaiya' gebracht und am 12. August um 1.00 Uhr morgens freigelassen. Am selben Tag kontaktierte die Polizei die Familie von Salman Mahdi Salman und forderte sie auf, ihn für weitere Befragungen auf die Polizeiwache zu bringen. Die Familie kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach, woraufhin sich die Polizei an den Onkel von Salman Mahdi Salman wandte und damit drohte, eine Razzia im Haus der Familie durchzuführen und den Jungen festzunehmen. Am nächsten Tag brachte die Familie Salman Mahdi Salman schließlich auf die Polizeiwache. Die Jugendstaatsanwaltschaft ordnete eine siebentägige Untersuchungshaft an, und diese Haftanordnung wurde am 21. August um weitere sieben Tage verlängert. Salman Mahdi Salman verbrachte die Haft in einer Jugendstrafanstalt, und seine Familie konnte ihn am 18. August besuchen. Bei diesem Besuch berichtete er seinen Angehörigen, dass man ihn während der Befragung ins Gesicht geschlagen habe, um ihn dazu zu bringen, zu "gestehen", dass er zum Zeitpunkt der Festnahme maskiert gewesen sei und einen Molotowcocktail und ein Feuerzeug bei sich gehabt habe.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Salman Mahdi Salman gemäß den internationalen Normen der Jugendgerichtsbarkeit behandelt wird.
  • Ich fordere Sie zudem höflich auf sicherzustellen, dass Salman Mahdi Salmans Vorwurf, misshandelt worden zu sein, unabhängig untersucht wird und dass Aussagen, die durch Folter oder anderweitige Misshandlungen zustande gekommen sind, vor Gericht nicht verwendet werden.

APPELLE AN

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa'a Palace
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior, P.O. Box 13
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
Twitter: @moi_Bahrain


KOPIEN AN

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama, BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: minister@justice.gov.bh
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die
Website: http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. November 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Weitere Informationen zu UA-233/2013 (MDE 11/035/2013, 22. August 2013)


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the Bahraini authorities to ensure that Salman Mahdi Salman is treated in accordance with the international standards of juvenile justice;
  • Ensuring that Salman Mahdi Salman's allegations of ill-treatment are independently investigated and that statements obtained through the use of torture or other ill-treatment are not accepted in any proceedings.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Während der vergangenen Monate sind in Bahrain vermehrt Minderjährige festgenommen worden. Die 15- bis 18-Jährigen unter ihnen werden in Strafanstalten für Erwachsene festgehalten. Viele dieser Minderjährigen wurden während Demonstrationen festgenommen und werden der "unerlaubten Versammlung" und Unruhestiftung beschuldigt. Einige von ihnen geben an, während ihrer Festnahme oder Vernehmung geschlagen worden zu sein. In einigen Fällen wurden sie gezwungen, "Geständnisse" zu unterschreiben, in anderen wurden sie wegen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch angeklagt, vor Gericht als Erwachsene behandelt, schuldig gesprochen und zu Haftstrafen verurteilt. Am 6. August erließ der König zwei Notverordnungen. Einer dieser Erlasse ändert das Gesetz über öffentliche Versammlungen und Demonstrationen aus dem Jahre 1973 und verbietet Demonstrationen, Sitzstreiks, Protestmärsche und öffentliche Versammlungen in der Hauptstadt Manama. Das Jugendschutzgesetz aus dem Jahre 1976 wurde ebenfalls reformiert. Darin steht nun, dass die Eltern von Jugendlichen unter 16 Jahren eine schriftliche Verwarnung des Innenministeriums erhalten, wenn die Jugendlichen an Demonstrationen, öffentlichen Versammlungen oder Sitzstreiks teilnehmen. Sollte der oder die Jugendliche sechs Monate nach der Verwarnung erneut bei einer Demonstration gesehen werden, drohen dem Vater eine Geld- oder Gefängnisstrafe oder beides. Am 12. September 2013 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, in der es die bahrainischen Behörden zur Achtung der Menschrechte und Grundfreiheiten auffordert. Das Europäische Parlament fordert darin nachdrücklich, dass "das legitime Recht der Bürger von Bahrain, ihre Meinung frei zu äußern, Zusammenkünfte zu organisieren und friedlich zu demonstrieren, geachtet wird". Die bahrainischen Behörden werden zudem aufgefordert, alle Repressionsmaßnahmen umgehend zu beenden, alle politischen Häftlinge freizulassen und die Rechte der Jugendlichen zu achten. Die unabhängige Kommission für die Rechte Gefangener und Festgehaltener solle, so die Resolution, "die Bedingungen und die Behandlung von Gefangenen und Festgehaltenen wirksam überwachen und verbessern", während "das Ministerium für Menschenrechte und Soziale Entwicklung in vollkommener Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen handeln" solle. In einer gemeinsamen Erklärung an die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte vom 9. September zur Menschenrechtslage in Bahrain, die 47 Staaten unterzeichnet haben, äußerten diese ihre Besorgnis über die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen in Bahrain.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-233/2013-1, AI-Index: MDE 11/042/2013, Datum: 20. September 2013 - mv
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2013