Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

AKTION/1453: Briefe gegen das Vergessen, April/Mai 2013


amnesty journal 04/05/2012 - Das Magazin für die Menschenrechte

Briefe gegen das Vergessen - Aktion der Monate April/Mai 2013

- Belarus - Zmitser Dashkevich
- USA - Bald 500. Hinrichtung in Texas
- Japan - Hakamada Iwao und Okunishi Masaru



Tag für Tag werden Menschen gefoltert, wegen ihrer Ansichten, Hautfarbe oder Herkunft inhaftiert, ermordet, verschleppt oder man lässt sie "verschwinden". AMNESTY INTERNATIONAL veröffentlicht regelmäßig an dieser Stelle drei Einzelschicksale, um an das tägliche Unrecht zu erinnern. Internationale Appelle helfen, solche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beenden.

Sie können mit Ihrem persönlichen Engagement dazu beitragen, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Schreiben Sie bitte, im Interesse der Betroffenen, höflich formulierte Briefe an die jeweils angegebenen Behörden des Landes.

Sollten Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie an AMNESTY INTERNATIONAL.

AMNESTY INTERNATIONAL
Zinnowitzer Str. 8, 10115 Berlin
Tel.: 030-42 02 48-0, Fax: 030-42 02 48-488
E-mail: info@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft (BfS) Köln,
Kto.-Nr.: 8090100, BLZ: 370 205 00
oder Postbank Köln,
Kto.-Nr.: 22 40 46-502, BLZ 370 100 50
BIC: BFSWDE33XXX
IBAN: DE23370205000008090100

*


BELARUS

Zmitser Dashkevich

Zmitser Dashkevich ist ein bekannter Aktivist und führendes Mitglied der demokratischen Jugendorganisation Malady Front (Junge Front). Er wurde am 24. März 2011 zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt. Ihm werden Tätlichkeiten am Tag vor den belarussischen Präsidentschaftswahlen im Dezember 2010 zur Last gelegt. Ursprünglich sollte er im Dezember 2012 entlassen werden. Stattdessen verurteilte man ihn im August 2012 zu einem weiteren Jahr in Haft, da er gegen Gefängnisregeln verstoßen haben soll.

Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen und geht davon aus, dass die Anklagepunkte gegen ihn konstruiert wurden, um ihn davon abzuhalten, weiterhin an Demonstrationen gegen mutmaßliche Wahlmanipulationen teilzunehmen.

Zmitser Dashkevich wurde zusammen mit einem weiteren Mitglied der Malady Front, Eduard Lobau, festgenommen. Beide Männer beharren darauf, dass die Sicherheitskräfte die Umstände, die zu der Festnahme führten, provoziert hatten. Ein dritter Aktivist sagte aus, vier Männer hätten Zmitser Dashkevich und Eduard Lobau nach dem Weg gefragt und sie dann geschlagen. Die Polizei erschien wenige Minuten später und nahm die beiden Aktivisten und zwei der Angreifer fest. Zmitser Dashkevich und Eduard Lobau wurden auf Grundlage der Aussagen ihrer Angreifer verurteilt.

Seit seiner Verurteilung im März 2011 wurde Zmitser Dashkevich mindestens achtmal in eine sogenannte Strafzelle verlegt. Die Insassen dieser Zellen erhalten keine Bettwäsche, auch im Winter nicht, und es wird ihnen sowohl Besuch als auch Schriftverkehr verwehrt.

Im September 2011 wies Zmitser Dashkevich ein Angebot zurück, im Gegenzug für ein Schuldeingeständnis beim Präsidenten ein Gnadengesuch einreichen zu dürfen. Bisher wurde er in mehrere Gefängniskolonien verlegt, zuletzt im November 2012 nach Hrodna, wo besonders harte Bedingungen herrschen.

Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe an die Behörden und fordern Sie die unverzügliche bedingungslose Freilassung von Zmitser Dashkevich und allen weiteren Personen, die in Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen die Wahlen im Dezember 2010 inhaftiert wurden. Appellieren Sie an die Behörden, Aktivisten, die sich direkt oder indirekt für die Förderung oder Verteidigung der Menschenrechte in Belarus einsetzen, nicht zu behindern, zu schikanieren oder einzuschüchtern.

Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Präsident
Alyaksandr Lukashenka
ul. Karla Marxa 38
220016 Minsk
BELARUS
Fax: (00 375) 172 26 06 10
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident Lukaschenko)
(Standardbrief Luftpost bis 20g EUR 0,75)

Senden Sie bitte eine Kopie des Schreibens an:
BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS S. E. Herrn Andrei Giro Am Treptower Park 32 12435 Berlin Fax: 030-53 63 59 23 E-Mail: berlin@belembassy.org


USA

Bald 500. Hinrichtung in Texas

Im US-Bundesstaat Texas soll bald die 500. Hinrichtung seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen im Jahr 1982 vollzogen werden. Seit der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Jahr 1976 neue Gesetze zur Todesstrafe verabschiedet hat, wurden über ein Drittel aller Hinrichtungen in den USA in Texas durchgeführt.

Die Bundesstaaten auf Platz zwei bis sieben dieser Rangliste - Virginia, Oklahoma, Florida, Missouri, Alabama, Georgia und Ohio - haben zusammen mehr als 500 Todeskandidaten hingerichtet.

Seit 2007 haben vier Staaten - New Jersey, New Mexico, Illinois und Connecticut - gesetzliche Regelungen zur Abschaffung der Todesstrafe getroffen. In Texas hingegen gehen die Hinrichtungen unvermindert weiter. Mehr als 250 Hinrichtungen haben seit Amtsantritt des derzeitigen Gouverneurs Rick Perry im Dezember 2000 bereits stattgefunden. Die Zahl der Hinrichtungen während der fünfjährigen Amtszeit seines Vorgängers George W. Bush beläuft sich auf 152.

In den vergangenen drei Jahrzehnten hat Texas mit seinen Hinrichtungen regelmäßig gegen internationale Schutzmaßnahmen verstoßen. Beispielsweise wurden Personen hingerichtet, deren Schuld nicht einwandfrei bewiesen war, sowie geistig schwerbehinderte Menschen, Angeklagte, denen ein angemessener Rechtsbeistand verwehrt wurde, und Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, denen ihre konsularischen Rechte vorenthalten wurden. Bevor der Oberste Gerichtshof 2002 die Hinrichtung von StraftäterInnen mit "geistiger Behinderung" und 2005 das Hinrichten von Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, verbot, verzeichnete Texas mehr dieser Hinrichtungen als jeder andere Bundesstaat.

Studien zeigen durchgehend, dass die Rasse, insbesondere die des Opfers, in den USA bei der Verhängung der Todesstrafe eine entscheidende Rolle spielt. In 70 Prozent der Fälle, in denen der Täter in Texas wegen Mordes verurteilt und hingerichtet wurde, waren Weiße unter den Opfern, in 13 Prozent der Fälle gab es auch schwarze Opfer. Drei Weiße erhielten die Todesstrafe für die Ermordung ausschließlich schwarzer Opfer, während umgekehrt 100 Schwarze für Straftaten hingerichtet wurden, bei denen die Opfer ausschließlich weiß waren.

Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe an Gouverneur Perry und fordern Sie ihn auf, sich für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen und hinsichtlich der jeweiligen Einzelfälle mit dem texanischen Begnadigungsausschuss zusammenzuarbeiten, um Hinrichtungen zu verhindern.

Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch an:
Gouverneur von Texas
Rick Perry
Office of the Governor
PO Box 12428, Austin
Texas 78711-2428
USA
(Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (00 1) 512 463 1849
Standardbrief Luftpost bis 20g EUR 0,75)

Senden Sie bitte eine Kopie des Schreibens an:
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
S. E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über Kontaktformular:
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm


JAPAN

Hakamada Iwao und Okunishi Masaru

Hakamada Iwao befindet sich seit 1968 im Todestrakt. Er war in einem unfairen Verfahren wegen des Mordes an seinem Vorgesetzten sowie dessen Frau und ihren beiden Kindern verurteilt worden. Hakamada Iwao "gestand" nach 20-tägiger Befragung durch die Polizei. Im Laufe des Verfahrens zog er sein Geständnis zurück und erklärte dem Gericht, die Polizei habe ihn während der täglichen Verhöre, die über zwölf Stunden andauerten, geschlagen und bedroht. Dennoch wurde er für schuldig befunden und zum Tode verurteilt.

Okunishi Masaru sitzt seit 1969 im Todestrakt ein. Er wurde für den Mord an fünf Frauen zum Tode verurteilt. Er "gestand" das Verbrechen, nachdem die Polizei ihn fünf Tage lang in stundenlangen Befragungen verhört hatte. In seinem ersten Verfahren widerrief er das Geständnis und sagte aus, man habe ihn dazu gezwungen. Er wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Ein höheres Gericht hob das Urteil jedoch auf und verurteilte ihn zum Tode.

Kaum ein Häftling in Japan sitzt bereits so lange im Todestrakt ein wie Okunishi Masaru und Hakamada Iwao. Beiden Männern hatte man während ihrer Befragungen keinen Rechtsbeistand gewährt. Die Rechtsbeistände der beiden Männer beantragten wiederholt die Wiederaufnahme der Verfahren. Fast alle Anträge wurden abgelehnt. Das Verfahren von Okunishi Masaru wurde 2005 wieder aufgenommen, dann aber auf Einwände der Staatsanwaltschaft hin wieder eingestellt, obwohl neue Beweise für seine Unschuld vorlagen. Mithilfe neuer forensischer Untersuchungen sollen die Verurteilungen der beiden Männer angefochten werden.

In Japan erfolgen Hinrichtungen durch Erhängen und werden üblicherweise im Geheimen durchgeführt. Todeszelleninsassen erfahren von ihrer Hinrichtung erst am Morgen desselben Tages.

Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe und Faxe an den japanischen Justizminister, in denen Sie Ihre Sorge darüber ausdrücken, dass Hakamada Iwao und Okunishi Masaru auf Grundlage erzwungener Geständnisse verurteilt wurden. Fordern Sie die Behörden dazu auf, einen Hinrichtungsstopp für die beiden Männer und in Japan ein allgemeines Hinrichungsmoratorium zu verhängen. Bitten Sie die Behörden, sicherzustellen, dass Anträge auf Wiederaufnahme von Verfahren nicht von der Staatsanwaltschaft behindert werden. Bitten Sie weiterhin darum, dass Todeszelleninsassen eine bessere Behandlung erfahren und unter anderem nicht mehr in Einzelhaft gehalten werden.

Schreiben Sie in gutem Japanisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Justizminister
SadakazuTanigaki
1-1-1 Kasumigaseki
Chiyoda-ku
Tokyo 100-8977
JAPAN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 81) 3 5511 7200
(Standardbrief Luftpost bis 20g EUR 0,75)

Senden Sie bitte eine Kopie des Schreibens an:
Botschaft von Japan
S. E. Herrn Takeshi Nakane
Hiroshimastraße 6
10785 Berlin
Fax: 030-21 09 42 22
E-Mail: info@bo.mofa.go.jp

*

Quelle:
amnesty journal, April/Mai 2013, Seite 80-81
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionsanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de
 
Das amnesty journal erscheint monatlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Nichtmitglieder können das amnesty journal für
30 Euro pro Jahr abonnieren.
Ein Einzelheft kostet 4,80 Euro.


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2013