ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-033/2013, AI-Index: ASA 20/005/2013, Datum: 8. Februar 2013 - we
Indien
Drohende Zwangsräumung
Herr PRASHANT PAIKARY
ETWA 1.500 FAMILIEN AUS DEM BEZIRK
JAGATSINGHPUR IM BUNDESSTAAT ODISHA (EHEMALS ORISSA)
Etwa 1.500 Familien aus dem Bezirk Jagatsinghpur im indischen Bundesstaat Odisha droht die Zwangsräumung von Gemeindeland, das von ihnen landwirtschaftlich genutzt wird. Am 3. Februar setzten bewaffnete PolizistInnen und ein Regierungsbeamter unnötige Gewalt ein, um eine Demonstration in Govindpur aufzulösen.
Die von der Regierung von Odisha (ehemals Orissa genannt) durchgeführten Zwangsräumungen sind Teil von Bemühungen, 283 Hektar Land zu übernehmen, auf dem das südkoreanische Stahlunternehmen POSCO ein Stahlwerk errichten will. Laut örtlicher AktivistInnen erreichten zwischen 120 und 200 PolizeibeamtInnen und ein Beamter der Bezirksbehörden das Dorf Govindpur am 3. Februar um vier Uhr morgens. 150 DorfbewohnerInnen versammelten sich, um sie am Betreten des Dorfes zu hindern. AugenzeugInnen sagten Amnesty International, dass die PolizistInnen und der Regierungsbeamte mit Schlagstöcken auf die DorfbewohnerInnen einschlugen und dabei mindestens 25 Personen verletzten, darunter auch Kinder. Drei Frauen und ein älterer Mann erlitten schwere Verletzungen. Die PolizeibeamtInnen zerstörten außerdem Betel-Plantagen, die auf Gemeindeland angelegt worden waren, und die die Lebensgrundlage zahlreicher bäuerlicher Familien bildeten. Einige Bauern wurden für den Verlust entschädigt. Sie erklärten jedoch, dass die gezahlten Summen keinesfalls den ausgefallenen Erträgen entsprachen. Die BewohnerInnen von Govindpur protestieren seit dem 14. Januar 2013 friedlich gegen die Bestrebungen der Regierung, Gemeindeland zu übernehmen. Die Behörden haben bisher noch keine ergebnisorientierten Konsultationen mit den betroffenen Personen durchgeführt oder sie angemessen im Vorfeld über die Pläne informiert. Der örtliche Aktivist Prashant Paikary erklärte, dass die staatlichen Behörden die rechtmäßigen Nutzungsansprüche der örtlichen Gemeinschaften an dem Gemeindeland nicht berücksichtigt haben. Das geplante Stahlwerk verfügt nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltgenehmigungen der Zentralregierung. AktivistInnen sagen, dass die Behörden bisher ebenfalls nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - die Zustimmung von Gemeinschaftsinstitutionen bezüglich der Nutzung forstwirtschaftlicher Flächen für industrielle Projekte eingeholt haben.
Auf der Grundlage des indischen Gesetzes über Waldnutzungsrechte (Forest Rights Act) von 2008 ist Gemeindeland Dorfeigentum, das von den örtlichen Behörden verwaltet wird und von den örtlichen Gemeinschaften genutzt werden kann. Einige örtliche Gemeinschaften haben auf der Grundlage dieses Gesetzes Nutzungsansprüche auf derartiges Gemeindeland geltend gemacht. Die einzige Konsultation der Öffentlichkeit erfolgt im August 2007, als das Gesetz noch nicht in Kraft getreten war.
In zwei offiziellen vom indischen Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft in Auftrag gegebenen Untersuchungen wurden große Bedenken über die Versuche der Behörden geäußert, Gemeindeland zu übernehmen. Die Untersuchungen waren außerdem zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Stahlwerk gegen Umwelt- und Küstenschutzgesetze Indiens verstößt und dass die potentiellen negativen Auswirkungen auf die Lebensgrundlage der Bevölkerung nicht ausreichend geprüft worden waren. Trotz dieser Untersuchungsergebnisse akzeptierten die Zentralbehörden die Erklärung der Behörden von Odisha, dass keine der in der Region lebenden Gemeinschaften Ansprüche auf Gemeindeland habe.
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Das Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft erklärte zudem, dass jegliche Nutzung von forstwirtschaftlichem Land für nicht-forstwirtschaftliche Zwecke von den örtlichen Institutionen bewilligt werden muss. AktivistInnen haben erklärt, dass sich die örtlichen Einrichtungen geweigert haben, zu einer Nutzung der Grundstücke für den Bau des Stahlwerks zu geben.
Im März 2012 entzog das indische National Green Tribunal, ein auf umweltrechtliche Fragen spezialisiertes Gericht, POSCO die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die das südkoreanische Unternehmen für das geplante Stahlwerk erhalten hatte. Das Gericht erklärte, dass das Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft bei der Beurteilung der Einflüsse des Projektes auf die Umwelt schwerwiegende Fehler gemacht und "zurückbleibende und drohende ökologische Zweifel unbeantwortet gelassen" habe.
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2013