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AKTION/1372: Urgent Action - Volksrepublik China, Aktivist droht Anklage


ai - URGENT ACTION
UA-NR: UA-191/2012-3, AI-Index: ASA 17/001/2013, Datum: 7. Februar 2013 - cw

VR China
Aktivist droht Anklage

Weitere Informationen zu UA-191/2012 (ASA 17/020/2012, 11. Juli 2012, ASA 17/028/2012, 10. August 2012 und ASA 17/006/2013, 11. Januar 2013)



Der gewaltlose politische Gefangene Zhu Chengzhi wurde nachhause zurückgebracht, wo er nach wie vor unter "häuslicher Überwachung" steht. Man hatte ihn seit dem 4. Januar an einem unbekannten Ort festgehalten. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass er infolge seiner Menschenrechtsarbeit der "Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt" angeklagt wird. Die Entscheidung darüber wird bis Mitte März erwartet.

Der Menschenrechtsverteidiger Zhu Chengzhi wurde am 1. Februar zurück in sein Zuhause in der Stadt Shaoyang in der Provinz Hunan gebracht. Er steht allerdings weiter unter "häuslicher Überwachung" (eine Form des Hausarrests). Er soll in guter gesundheitlicher Verfassung sein, er fordert jedoch, sein Zuhause verlassen oder mit anderen Menschen außerhalb kommunizieren zu dürfen. Zhu Chengzhi darf zwar den Beginn des chinesischen neuen Jahres (am 10. Februar) mit seiner Familie verbringen, wird aber nach wie vor willkürlich festgehalten. Zudem besteht noch immer die Gefahr, dass gegen ihn aufgrund seiner Menschenrechtsaktivitäten Anklage erhoben wird. Am 3. Februar hatte die Staatsanwaltschaft in Shaoyang bestätigt, dass man dort erwägt, ein Strafverfahren gegen Zhu Chengzhi einzuleiten. Die Entscheidung darüber soll bis Mitte März fallen.

Zhu Chengzhi war zum ersten Mal am 8. Juni 2012 von der Polizei im Stadtbezirk Daxiang wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" festgenommen worden, nachdem er wiederholt eine Aufklärung des Todes des langjährigen Aktivisten Li Wangyang gefordert hatte. Am 25. Juli wurde er der "Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt" beschuldigt und offiziell festgenommen. Ihm wurde zur Last gelegt, Fotos des toten Li Wangyang in Umlauf gebracht zu haben, die angeblich am Tag seines Todes aufgenommen wurden. Am 4. Januar wurde Zhu Chengzhi dann unter "häusliche Überwachung" gestellt, da weitere Ermittlungen erforderlich wären, und an einen unbekannten Ort gebracht. Dies gab Anlass zur Sorge, dass er dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen sei.

Amnesty International betrachtet Zhu Chengzhi als gewaltlosen politischen Gefangenen, der lediglich aufgrund seiner Arbeit als Menschenrechtsverteidiger inhaftiert ist.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Bisher ist nicht bekannt, wie in der Strafsache gegen Zhu Chengzhi weiter verfahren wird. Die Staatsanwaltschaft in Shaoyang wird ihn möglicherweise der "Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt" anklagen. Eventuell entscheidet die Staatsanwaltschaft auch, den Fall erneut der Polizei zu übergeben, damit diese zum zweiten Mal weitere Ermittlungen durchführt. Zhu Chengzhi würde dann unter "häuslicher Überwachung" bleiben. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass diese "häusliche Überwachung" nach dem chinesischen Neujahrsfest an einem unbekannten Ort fortgesetzt wird. Angesichts des großen öffentlichen Interesses an Zhu Chengzhis Fall besteht die Befürchtung, dass er seine uneingeschränkte Freiheit nicht zurückerhält, auch dann nicht, wenn die Beweise der Polizei für eine Anklageerhebung nicht ausreichen.

Gemäß Artikel 169 des Strafprozessrechts soll die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben oder der Fall zurück an die Polizei überwiesen wird, innerhalb eines Monats mit Option auf Verlängerung um einen halben Monat erfolgen. Die Staatsanwaltschaft ist allerdings nach Artikel 171 des Strafprozessrechts dazu ermächtigt, den Fall ein zweites Mal zu weiteren Ermittlungen an die Polizei zu übergeben.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, die "häusliche Überwachung" von Zhu Chengzhi sofort und bedingungslos aufzuheben.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Zhu Chengzhi uneingeschränkten Zugang zu seinem Rechtsbeistand erhält.
  • Ich möchte Sie eindringlich bitten, Zhu Chengzhi nach seiner Freilassung keinen weiteren Schikanen auszusetzen und ihn in keiner Weise in der Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit und freie Meinungsäußerung einzuschränken.

APPELLE AN

LEITER DES BÜROS FÜR INNERE SICHERHEIT VON SHAOYANG
Li Xiaokui Juzhang
Public Security Bureau of Shaoyang
8 Hongqilu Qingyunjie, Shaoyang city
Hunan Province, 422000, VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Li Xiaokui Juzhang)
Fax: (00 86) 739 6837990
Tel: (00 86) 739 516 3018 (nur chinesisch)
E-Mail: youtajiang@163.com

AMTIERENDER OBERSTAATSANWALT DER VOLKSSTAATSANWALTSCHAFT VON SHAOYANG
Dai Huafeng Daijianchayuanzhang
People's Procuratorate of Shaoyang
27 Weiyuandonglu, Shaoyang City
Hunan Province, 422006, VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Acting Chief Prosecutor / Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt)
Fax: (00 86) 739 682 7854


KOPIEN AN

VIZE-PREMIERMINISTER
Li Keqiang Guojiafuzhongli
The State Council General Office
2 Fuyoujie, Xichengqu Beijingshi 100017 VOLKSREPUBLIK CHINA
Fax: (00 86) 10 6596 1109
E-Mail: Notice@scio.gov.cn

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
Herr Shi Mingde
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: botschaftchina@yahoo.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. März 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the authorities to immediately and unconditionally release Zhu Chengzhi from residential surveillance.
  • Urging the authorities to ensure Zhu Chengzhi has full access to his lawyers.
  • Calling on the authorities to ensure that upon release, he and his family members are free from any further harassment, and able to exercise their rights to liberty of movement and freedom of expression.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-NR: UA-191/2012-3, AI-Index: ASA 17/001/2013, Datum: 7. Februar 2013 - cw
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2013