ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-009/2013, AI-Index: AFR 52/001/2013, Datum: 18. Januar 2013 - cw
Somalia
Journalist ohne Anklage in Haft
Herr ABDIAZIZ ABDNUR IBRAHIM
In Somalia wird der freiberufliche Journalist Abdiaziz Abdnur Ibrahim seit dem 10. Januar willkürlich und ohne Anklage in Haft gehalten. Er hatte zuvor die mutmaßliche Vergewaltigung einer Binnenvertriebenen durch Regierungstruppen untersucht. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.
Der Journalist Abdiaziz Abdnur Ibrahim (auch bekannt als Koronto) wurde am 10. Januar vom zentralen Ermittlungsdezernat (CID), das der Polizei der somalischen Hauptstadt Mogadischu angehört, festgenommen. Er hatte zuvor eine binnenvertriebene Frau interviewt, die berichtet hatte, sie sei von Regierungskräften vergewaltigt worden. Er hatte bis dato keine Informationen zu dem Fall veröffentlicht. Berichten zufolge hatte das CID zunächst die Frau verhaftet. Anschließend rief man Abdiaziz Abdnur Ibrahim von ihrem Telefon aus an und forderte ihn auf, sich im Präsidium des CID einzufinden.
Nach seiner Ankunft im Präsidium wurde Abdiaziz Abdnur Ibrahim ausgiebig befragt und über Nacht festgehalten. Am folgenden Tag durchsuchte die Polizei sein Haus und beschlagnahmte einige persönliche Besitztümer, unter anderem seinen Laptop und seinen Digitalrecorder. Abdiaziz Abdnur Ibrahim befindet sich seitdem in Haft und erhält nur unregelmäßigen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Trotz anhaltender gesundheitlicher Probleme erhielt er keinen Zugang zu medizinischer Versorgung. Bisher wurde noch keine Anklage gegen ihn erhoben.
Die Inhaftierung Abdiaziz Abdnur Ibrahims scheint in Zusammenhang mit einem am 6. Januar erschienenen Bericht von Al Jazeera über Vergewaltigungen und andere Formen der sexuellen Gewalt in Siedlungen von Binnenvertriebenen in Mogadischu zu stehen. Bei einer Pressekonferenz am 16. Januar erklärte der Polizeipräsident, Abdiaziz Abdnur Ibrahim hätte an dem Al-Jazeera-Bericht mitgearbeitet. Abdiaziz Abdnur Ibrahim war an der Produktion des Berichts nicht beteiligt. Wäre dies der Fall, läge damit dennoch keine strafbare Handlung vor, die eine Inhaftierung rechtfertigen könnte.
Die Regierung veröffentlichte am 18. Januar eine Stellungnahme, in der sie erklärt, die Vergewaltigungsvorwürfe der von Abdiaziz Abdnur Ibrahim interviewten Frau seien unwahr. Sie beschuldigte Abdiaziz Abdnur Ibrahim, die Geschichte konstruiert zu haben, auch wenn sie noch gar nicht veröffentlicht worden war. Weitere Personen sollen im Zusammenhang mit dem Bericht über die Vergewaltigungsvorwürfe inhaftiert worden sein, unter anderem aller Wahrscheinlichkeit nach der Ehemann und eine Kontaktperson des mutmaßlichen Opfers sowie ein Mann, der eine Kontaktperson des Journalisten sein soll. Das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer und eine Sozialarbeiterin, die ihr zur Seite gestanden hatte, wurden ebenfalls festgenommen und müssen sich täglich beim CID melden.
Das CID hat mindestens zwei weitere Journalisten in Zusammenhang mit dem Al Jazeera-Bericht befragt, unter anderem einen Radiojournalisten, der über Nacht in den Räumlichkeiten des nationalen Sicherheitsdienstes (National Security Agency) festgehalten worden war.
Im November 2012 erklärte der Präsident Hassan Sheikh Mohamud, Sicherheitsleute, die sich der Vergewaltigung schuldig machten, sollten zur Rechenschaft gezogen werden. Er forderte für diese Fälle die Todesstrafe. Amnesty International teilt die Ansicht, dass Vergewaltiger und andere Sexualstraftäter für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden müssen, spricht sich aber grundsätzlich gegen die Todesstrafe aus.
Es werden regelmäßig Fälle von Vergewaltigung oder anderer sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Flüchtlingssiedlungen für Binnenvertriebene in Mogadischu gemeldet. In manchen Fällen sollen die Täter Regierungsuniformen getragen haben.
Es liegt in der Verantwortung der Polizei, wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen und sämtliche Vorwürfe der Vergewaltigung oder anderer sexueller Gewalt mit gebührender Sorgfalt zu untersuchen. Existiert genügend zulässiges Beweismaterial, muss der Fall vor Gericht gebracht und in einem fairen Prozess unter Ausschluss der Todesstrafe verhandelt werden. Zudem dürfen Journalisten, die solchen Vorwürfen nachgehen, nicht zum Ziel der Behörden werden.
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INNENMINISTER UND MINISTER FÜR INNERE SICHERHEIT
H.E. Abdikaram Hussein Guled
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Mogadishu
SOMALIA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
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Mogadishu
SOMALIA
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STAATSSEKRETÄR DES PRÄSIDENTENPALASTES
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Office of the President
Mogadishu
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BOTSCHAFT DER REPUBLIK SOMALIA
S.E. Herr Mohamud Mohamed Tifow
Postfach: 100374
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E-Mail: somalembassy@live.com
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2013