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AKTION/1341: Urgent Action - Saudi-Arabien, Ex-Richter ohne Kontakt zur Aussenwelt in Haft


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-027/2007-1, AI-Index: MDE 23/004/2013, Datum: 10. Januar 2013 - cw

Saudi-Arabien
Ex-Richter ohne Kontakt zur Aussenwelt in Haft

Weitere Informationen zu UA-027/2007 (MDE 23/007/2007, 5. Februar 2007)



Herr DR. SULIAMAN AL-RASHUDI (auch DR. SULIAMAN AL-RUSHUDI), 76 Jahre

Ein ehemaliger Richter wird in Saudi-Arabien ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Er läuft Gefahr, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Man hatte ihn am 12. Dezember 2012 festgenommen, nachdem er einen Vortrag über die Rechtmäßigkeit von Demonstrationen in der Scharia gehalten hatte. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Der 76-jährige ehemalige Richter Dr. Suliaman al-Rashudi wurde am 12. Dezember inhaftiert. Die genauen Details seiner Festnahme sind unklar, man weiß allerdings, dass er zu dieser Zeit mit dem Auto von der Hauptstadt Riad nach al-Qassim unterwegs war, um einen bekannten Geistlichen zu besuchen, der aus dem Gefängnis entlassen worden war. Laut seiner Familie wurde Dr. Suliaman al-Rashudis Sohn von Sicherheitskräften kontaktiert und aufgefordert, die persönlichen Sachen seines Vaters abzuholen. Die Inhaftierung erfolgte zwei Tage nachdem Dr. Suliaman al-Rashudi bei einer inoffiziellen Versammlung einen Vortrag über die Rechtmäßigkeit von Demonstrationen in der Scharia gehalten hatte. Ein Video des Vortrags war am 11. Dezember über YouTube und Twitter verbreitet worden.

Dr. Suliaman al-Rashudi wird im al-Ha'ir-Gefängnis in Riad ohne Kontakt zur Außenwelt in Einzelhaft gehalten. Es besteht die Gefahr, dass er gefoltert oder anderweitig misshandelt wird. Seine Angehörigen erfuhren erst gegen Ende Dezember, dass er dort festgehalten wird, als man ihnen berichtete, einige Gefangene des al-Ha'ir-Gefängnisses - die in der Vergangenheit mit Dr. Suliaman al-Rashudi inhaftiert waren - hätten seine Stimme erkannt, als sie den Gebetsruf aus seiner Zelle hörten.

Am 8. Januar dieses Jahres berichtete Dr. Suliaman al-Rashudis Familie Amnesty International, die Menschenrechtskommission der saudischen Regierung habe ihnen erzählt, VertreterInnen der Kommission hätten ihn besucht und es ginge ihm gut. Der Familie wurde der Zugang allerdings verweigert. Dies sei "nach dem Gesetz für einen Zeitraum von sechs Monaten zulässig" und könne "bis zu einem Jahr ausgeweitet" werden. Man bat sie stattdessen um Geduld. Dr. Suliaman al-Rashudis Ehefrau sagte, sie sei zum Ermittlungsbüro und zur Generalstaatsanwaltschaft gegangen, mit der Bitte, ihn sehen zu dürfen und einen Rechtsbeistand zu ernennen. Man verweigerte ihr allerdings den Zugang und sagte: "Ihrem Ehemann ist es nicht erlaubt, Vorträge zu halten, und er hat illegal gehandelt." Damit deuten die Behörden allem Anschein nach an, dass Dr. Suliaman al-Rashudi lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung gefangen gehalten wird. Amnesty International betrachtet ihn daher als gewaltlosen politischen Gefangenen.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Dr. Suliaman al-Rashudi und acht weitere Männer waren im Februar 2007 in den Städten Dschidda und Medina festgenommen worden, nachdem sie eine Petition mit Forderungen nach politischen Reformen gestartet und die Möglichkeit diskutiert hatten, eine unabhängige Menschenrechtsorganisation in Saudi-Arabien einzurichten. Später wurden noch sieben weitere Männer festgenommen, die verdächtigt wurden, Verbindungen zu einem der inhaftierten Männer unterhalten zu haben. Sie wurden mehrere Jahre ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten, bis man im August 2010 alle 16 Männer formell anklagte. Dr. Suliaman al-Rashudi wurde am 23. Juni 2011 gegen Kaution freigelassen, nachdem zwei Personen persönlich für ihn gebürgt hatten.

Am 22. November 2011 verurteilte das Sonderstrafgericht, das sich vornehmlich mit Terrorismusverbrechen befasst, Dr. Suliaman al-Rashudi zu 15 Jahren Haft und einem 15-jährigen Reiseverbot. Die anderen 15 Männer wurden ebenfalls zu Haftstrafen zwischen fünf und 30 Jahren verurteilt. Sie alle wurden der Untreue gegenüber dem König schuldig gesprochen. Dr. Suliaman al-Rashudi wurde wegen der "Mitbegründung einer Organisation namens Tawasso', die unter dem Deckmantel der Beratung und Reform die Ordnung stören soll" verurteilt. Tawasso' bezieht sich auf die Menschenrechtorganisation, die einige der Männer ins Leben rufen wollten. Im Januar 2012 legten die Männer Rechtsmittel ein. Dr. Suliaman al-Rashudi blieb auf freiem Fuß, solange sein Rechtsmittelverfahren anhängig war. Die saudischen Behörden haben es offenbar als Bedingung für seine Freiheit gesehen, dass Dr. Suliaman al-Rashudi in dieser Zeit keine Vorträge hält. Seine Familie sagt allerdings, ihr seien solche Bedingungen nicht bekannt. Amnesty International geht davon aus, dass Dr. Suliaman al-Rashudis Verurteilung zu einer Haftstrafe sich lediglich darauf begründet, dass er friedlich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht hat, und dass es infolge dessen unzulässig ist, seine Freiheit an Bedingungen zu knüpfen.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie eindringlich auf, Dr. Suliaman al-Rashudi unverzüglich und bedingungslos freizulassen. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.
  • Ich möchte Sie weiterhin darum bitten, sicherzustellen, dass Dr. Suliaman al-Rashudi weder gefoltert noch auf andere Weise misshandelt wird. Bitte ermöglichen Sie ihm unverzüglich den regelmäßigen Zugang zu seiner Familie, juristischem Beistand und eventuell erforderlicher medizinischer Versorgung.

APPELLE AN

KÖNIG UND PREMIERMINISTER
King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Majestät / Your Majesty)
Fax: (über Innenministerium) (00 966) 1 403 3125

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933, Airport Road Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Königliche Hoheit / Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 3125


KOPIEN AN

JUSTIZMINISTER
His Excellency Shaykh Dr. Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Exzellenz / Your Excellency)
Fax (00 966) 1 401 1741 oder
(00 966) 1 402 0311

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie auf gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Februar 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the authorities to release Dr. Suliaman al-Rashudi immediately and unconditionally as he is a prisoner of conscience, held solely for the peaceful exercise of his right to freedom of expression.
  • Asking them to ensure that Dr. Suliaman al-Rashudi is protected from torture and other ill-treatment, and given immediate and regular access to his family, lawyers and any medical attention that he may require.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

In Saudi-Arabien wird Kritik am Staat grundsätzlich nicht toleriert. Diejenigen, die Kritik an der Regierung, deren Politik oder Handlungen üben, werden oft ohne Anklage und ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, manchmal auch in Einzelhaft. Die Behörden verwehren ihnen den Zugang zu einem Rechtsbeistand und den Gerichten, um zu verhindern, dass sie gegen ihre Inhaftierung vorgehen. Oft werden Folter und andere Misshandlungen angewendet, um die Gefangenen zu "Geständnissen" zu zwingen, sie zu bestrafen, wenn sie sich weigern, zu "bereuen", oder sie zur Selbstverpflichtung zu nötigen, keine Kritik an der Regierung zu üben. Der Kontakt zur Außenwelt wird den Gefangenen oft solange verwehrt, bis sie ein "Geständnis" ablegen. Dies kann sich über Monate und in manchen Fällen sogar Jahre erstrecken.

Wenn Anklage erhoben wird, handelt es sich manchmal um vage formulierte Vergehen mit Sicherheitsbezug, wie z. B. "Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit". Die Gerichtsverfahren entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren: Dem Angeklagten wird grundsätzlich ein Rechtsbeistand verwehrt. In vielen Fällen erhält die Familie keine Informationen über den Verlauf des Gerichtsverfahrens. Die Verhandlungen finden oft hinter verschlossenen Türen statt. Weitere Informationen zum Thema Verletzung der Meinungsfreiheit im Namen der Sicherheit finden Sie in dem englischsprachigen Bericht vom 1. Dezember 2011: Saudi Arabia: Repression in the name of security, unter:
http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE23/016/2011/en

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-027/2007-1, AI-Index: MDE 23/004/2013, Datum: 10. Januar 2013 - cw
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2013