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AKTION/1095: Briefe gegen das Vergessen, Juni/Juli 2012


amnesty journal 06/07/2012 - Das Magazin für die Menschenrechte

Briefe gegen das Vergessen - Aktion der Monate Juni/Juli 2012

- Guatemala - Claudina Velásquez
- Laos - Thao Moua und Pa Fue Khang
- Ukraine - Aleksandr Rafalsky



Tag für Tag werden Menschen gefoltert, wegen ihrer Ansichten, Hautfarbe oder Herkunft inhaftiert, ermordet, verschleppt oder man lässt sie "verschwinden". AMNESTY INTERNATIONAL veröffentlicht regelmäßig an dieser Stelle drei Einzelschicksale, um an das tägliche Unrecht zu erinnern. Internationale Appelle helfen, solche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beenden.

Sie können mit Ihrem persönlichen Engagement dazu beitragen, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Schreiben Sie bitte, im Interesse der Betroffenen, höflich formulierte Briefe an die jeweils angegebenen Behörden des Landes.

Sollten Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie an AMNESTY INTERNATIONAL.

AMNESTY INTERNATIONAL
Postfach, 53108 Bonn
Tel.: 0228/98 37 30, Fax: 0228/63 00 36
E-mail: info@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft (BfS) Köln,
Kto.-Nr.: 8090100, BLZ: 370 205 00
oder Postbank Köln,
Kto.-Nr.: 22 40 46-502, BLZ 370 100 50

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GUATEMALA

Claudina Velásquez

2005 wurde die 19-jährige Studentin Claudina Velásquez erschossen. Claudinas Vater, Jorge Velásquez, kämpft schon seit Jahren dafür, dass der Mord an seiner Tochter gründlich untersucht wird, da es offenbar erhebliche Mängel bei den Ermittlungen gab. Im Dezember 2010 nahm sich auf eine Eingabe des Vaters hin die Interamerikanische Menschenrechtskommission der Prüfung des Falles mit der Begründung an, die guatemaltekischen Behörden ließen keine Anstrengungen erkennen, den Fall zu untersuchen.

Die Hauptverdächtigen der Tat wurden damals nicht auf Schmauchspuren untersucht, um festzustellen, ob sie eine Schusswaffe abgefeuert hatten. Wahrscheinlich sind dadurch entscheidende Beweise verloren gegangen. Auch mögliche Zeugen wurden bislang nicht befragt. Eine Vielzahl ähnlicher Fälle ist in Guatemala aufgrund oberflächlicher Ermittlungen zu den Akten gelegt worden. Familien der Opfer werden von den Behörden oftmals mit Gleichgültigkeit und Diskriminierung behandelt.

Jorge Velásquez bedankte sich 2009 bei den Mitgliedern von Amnesty International für ihre Unterstützung: "Danke, vielen Dank für Ihre Großherzigkeit... und für Ihre anhaltende und uneingeschränkte Unterstützung unserer Forderung nach Gerechtigkeit für Claudina, für uns und für Guatemala." Und fügte damals hinzu: "Bitte lassen Sie nicht nach und vergessen Sie uns nicht. Behalten Sie uns immer in Ihren Herzen, Köpfen und Stiften, denn ohne Sie, ohne Ihre Hilfe, könnten wir den endlos scheinenden Kampf nicht führen."

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Präsidenten von Guatemala, in denen Sie ihn bitten, Ihnen die bisherigen Ergebnisse der Morduntersuchung im Fall Claudina Velásquez mitzuteilen und darauf dringen, dass er die zuständigen Behörden auffordert, die Verantwortlichen ohne weitere Verzögerungen zu ermitteln.

Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Otto Fernández Pérez Molina
Presidente de la República de Guatemala
Casa Presidencial,
6a. Avenida, 4-41 Zona 1.
Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
(korrekte Anrede: Estimado Sr. Presidente / Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: 005 02-222-144 23
E-Mail: über Kontaktformular
www.guatemala.gob.gt/index.php/contacto
(Standardbrief Luftpost bis 20 g: EUR 0,75)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Guatemala
S.E. Herrn Carlos Jiménez Licona
Aguilera Peralta
Joachim-Karnatz-Allee 45-47, 2. OG.
10557 Berlin
Fax: 030-20643659
E-Mail: embaguate.alemania@t-online.de

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LAOS

Thao Moua und Pa Fue Khang

Thao Moua und Pa Fue Khang, die der ethnischen Minderheit der Hmong in Laos angehören, verbüßen eine Haftstrafe von zwölf beziehungsweise 15 Jahren, weil sie zwei europäische Journalisten und deren Dolmetscher unterstützt hatten. Thao Moua, Pa Fue Khang und ein dritter Mann namens Char Yang arbeiteten als Dschungelführer für die Journalisten, die über die Situation der Hmong berichten wollten. Alle wurden am 4. Juni 2003 festgenommen. Thao Moua und Pa Fue Khang sind bis heute inhaftiert. Die Regierung von Laos, die im April 2011 neu gewählt wurde, hat immer noch keine Anstrengungen unternommen, um ihnen ein faires Gerichtsverfahren zu gewähren.

Nach der Festnahme wurden Thao Moua und Pa Fue Khang gemeinsam mit den beiden Journalisten und deren Dolmetscher am 30. Juni 2003 in der Provinz Xieng Khouang vor Gericht gestellt. Char Yang konnte aus der Haft entkommen und wurde in Abwesenheit verurteilt. Das Gerichtsverfahren für die restlichen Inhaftierten dauerte weniger als drei Stunden. Thao Moua und Pa Fue Khang hatten keinen Rechtsbeistand. Die Journalisten und ihr Dolmetscher kamen später frei und wurden am 9. Juli 2003 aus Laos ausgewiesen.

Thao Moua und Pa Fue Khang hingegen wurden in das Samkhe-Gefängnis von Vientiane verlegt. Die Behörden haben seitdem nichts über ihren Verbleib bekannt gegeben. Nach Einschätzung von Amnesty International war das unfaire Gerichtsverfahren politisch motiviert.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Ministerpräsidenten von Laos und fordern Sie ihn auf, Thao Moua und Pa Fue Khang freizulassen und alle Anklagen gegen sie fallenzulassen, sofern sie keiner erkennbar strafbaren Handlung angeklagt werden und man ihnen keinen Prozess gemäß internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren gewährt. Fordern Sie außerdem, dass die Behörden Informationen über den Verbleib und Gesundheitszustand von Thao Moua und Pa Fue Khang bekannt geben.

Schreiben Sie in gutem Laotisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Thongsing Thammavong
Prime Minister
Prime Minister's Office
Lane Xang Avenue
Vientiane, LAOS
Fax: 00856-21213560
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
(Standardbrief Luftpost bis 20 g: EUR 0,75)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos
S.E. Herrn Khamvone Phanouvong
Bismarckallee 2a
14193 Berlin
Fax: 030-89060648
E-Mail: hong@laos-botschaft.de

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UKRAINE

Aleksandr Rafalsky

Aleksandr Rafalsky wurde 2001 in Kiew verhaftet, da man ihn verdächtigte, an der Tötung von vier Menschen beteiligt gewesen zu sein. Nach einem fehlerhaften Verfahren wurde er 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt. Bis heute befindet er sich in der ukrainischen Stadt Winnyzja im Gefängnis. Nach eigenen Angaben wurde Rafalsky in der Haft gefoltert.

Am 24. Oktober 2011 hat die Staatsanwaltschaft in Kiew angekündigt, die Foltervorwürfe untersuchen zu wollen. Anfang Mai 2012 berichtete die Mutter von Aleksandr Rafalsky, Tamara Rafalskaya, dass trotz der Ankündigung der Staatsanwaltschaft bis heute keine Untersuchung stattgefunden habe. Aleksandr Rafalsky gab an, er sei zwischen der Festnahme am 13. Juni 2001 und der Anklageerhebung am 26. Juni 2001 wiederholt Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt gewesen - unter anderem einer Scheinhinrichtung. Das "Geständnis" sei erzwungen worden. Er beteuert bis heute seine Unschuld. Amnesty International beobachtet mit Besorgnis, dass in der Ukraine Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen der Polizei weit verbreitet sind.

Die ukrainische Öffentlichkeit wurde durch das Engagement von Tamara Rafalskaya sowie durch den Einsatz der Mütter anderer Gefangener und verschiedener Menschenrechtsorganisationen auf Folterungen in Polizeigewahrsam aufmerksam. Amnesty International geht davon aus, dass die strafrechtliche Untersuchung der Foltervorwürfe von großer Bedeutung ist und dazu beitragen würde, der Straffreiheit bei Folter und anderen Misshandlungen in der Ukraine ein Ende zu setzen.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den ukrainischen Generalstaatsanwalt, in denen Sie eine unparteiische Untersuchung der von Aleksandr Rafalsky erhobenen Folterund Misshandlungsvorwürfe fordern. Dringen Sie auf eine Wiederaufnahme seines Verfahrens, da dies offenbar nicht geltenden Standards für ein faires Gerichtsverfahren entsprach.

Schreiben Sie in gutem Ukrainisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Viktor Pavlovich Pshonka
General Prosecutor of Ukraine
Riznitska Str. 13/15
01601 Kyiv, UKRAINE
(korrekte Anrede: Dear General Prosecutor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: 00380-442802603
(Standardbrief Luftpost bis 20 g: EUR 0,75)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Ukraine
Herr Khymynets Vasyl, Geschäftsträger a.i., Gesandter- Botschaftsrat
Albrechtstraße 26, 10117 Berlin
Fax: 030-28887163
E-Mail: ukremb@t-online.de

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Quelle:
amnesty journal, Juni/Juli 2012, S. 64-65
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionsanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2012