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AKTION/1020: Urgent Action - Saudi-Arabien - Menschenrechtler verurteilt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-091/2011-2, AI-Index: MDE 23/010/2012, Datum: 17. April 2012 - we

Saudi-Arabien
Menschenrechtler verurteilt

Weitere Informationen zu UA-091/2011 (MDE 23/009/2011, 25. März 2011 und MDE 23/009/2012, 13. April 2012)



Herr MOHAMMED SALEH AL-BAJADY (zuvor MOHAMMAD SALIH AL-BAJADI), 36 Jahre

Der saudi-arabische Menschenrechtler Mohammed Saleh al-Bajady soll zu einer vierjährigen Haftstrafe mit anschließendem Reiseverbot verurteilt worden sein. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich unter anderem wegen seiner Menschenrechtsaktivitäten in Haft befindet.

Amnesty International hat aus glaubwürdiger Quelle erfahren, dass das Sonderstrafgericht in Riad Mohammed Saleh al-Bajady am 10. April zu einer vierjährigen Haftstrafe und einem anschließenden fünfjährigen Reiseverbot verurteilt hat. Das Gericht, das sich mit terrorismus- und sicherheitsbezogenen Fällen befasst, soll Mohammed Saleh al-Bajady in folgenden Anklagepunkten schuldig befunden haben: Mitbegründung einer Menschenrechtsorganisation, Schädigung des Ansehens des Staates mittels der Medien, Anstiftung von Familienangehörigen politischer Gefangener zu Protesten und Sitzblockaden, Anzweifeln der Unabhängigkeit der Justiz und Besitz von verbotenen Büchern.

Die Rechtsbeistände von Mohammed Saleh al-Bajady hatten während seiner gesamten Zeit in Haft keinen Zugang zu ihm. Man erklärte ihnen, dass ihr Recht ihren Mandanten zu verteidigen vom Gericht nicht anerkannt werde. So durften sie den Verhandlungen zum Fall von Mohammed Saleh al-Bajady, die im August 2011 begannen, nicht beiwohnen, obwohl sie stundenlang vor dem Gericht warteten. Berichten zufolge waren bei der Gerichtsverhandlung, in der Mohammed Saleh al-Bajady verurteilt wurde, sowohl uniformierte Soldaten als auch ein Vertreter der staatlichen Menschenrechtskommission anwesend. Seine Familie und seine Rechtsbeistände waren jedoch nicht über die bevorstehende Verhandlung in Kenntnis gesetzt worden.

Mohammed Saleh al-Bajady wurde am 21. März festgenommen, nachdem er einen Tag zuvor an einer Demonstration vor dem Innenministerium in Riad teilgenommen hatte. Er ist Gründungsmitglied der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte, die unter dem Akronym ACPRA bekannt ist. Laut Informationen, die Amnesty International erhalten hat, trat Mohammed Saleh al-Bajady am 11. März aus Protest gegen seine Inhaftierung in den Hungerstreik und verweigerte ab dem 7. April zusätzlich auch die Wasseraufnahme. Dies ließ die Sorge um seinen gesundheitlichen Zustand weiter wachsen. Am 10.‍ ‍April teilte ein Sprecher des Innenministeriums den Nachrichtenagenturen mit, Mohammed Saleh al-Bajady befinde sich nicht im Hungerstreik und sei bei guter Gesundheit. Die Rechtsbeistände von Mohammed Saleh al-Bajady beantragten daraufhin, ihn besuchen und sich selbst von seiner Verfassung überzeugen zu dürfen. Es wird davon ausgegangen, dass ihnen der Zugang zu Mohammed Saleh al-Bajady jedoch verwehrt wird. Mohammed Saleh al-Bajady befindet sich im al-Ha'ir-Gefängnis in Riad.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Demonstrationen werden in Saudi-Arabien im Allgemeinen nicht geduldet. Wer Protestveranstaltungen zu organisieren oder daran teilzunehmen versucht, wird meist festgenommen und ohne Anklage oder Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Kaum einer der Gefangenen erhält die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Auch KritikerInnen der Regierung werden häufig ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklage in Haft, manchmal auch Einzelhaft, gehalten und können weder RechtsanwältInnen noch die Gerichte einschalten, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. Folterungen und Misshandlungen werden ebenfalls oftmals angewendet und dienen dem Zweck, "Geständnisse" zu erzwingen, Gefangene, die keine Reue zeigen, zu bestrafen oder sie von weiteren kritischen Äußerungen über die Regierung abzuhalten. Oftmals werden Menschen so lange von der Außenwelt abgeschnitten in Haft gehalten, bis sie schließlich ein "Geständnis" ablegen. Der Zeitraum kann Monate, wenn nicht sogar Jahre betragen.

Nach den Protesten der schiitischen Minderheit in der Östlichen Provinz, die im Februar 2011 begannen (siehe UA-061/2011), gab das Innenministerium angesichts offenbar weiterer geplanter Protestkundgebungen am 5. März 2011 bekannt, das Demonstrationsverbot gelte auch weiterhin. In der Erklärung des Ministeriums hieß es, die Sicherheitskräfte würden "alle erforderlichen Maßnahmen" gegen Personen ergreifen, welche die öffentliche Ordnung zu stören versuchten.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich fordere Sie dringend auf, das Urteil gegen Mohammed Saleh al-Bajady aufzuheben und ihn sofort und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Haft befindet.

- Gewähren Sie ihm bis zu seiner Freilassung bitte umgehend regelmäßigen Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl und jeglicher nötiger medizinischer Versorgung.


APPELLE AN

KÖNIG
His Majesty King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125 (über das Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 1 403 3125


KOPIEN AN

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Shaikh Dr Mohammed bin Abdul Kareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 1 401 1741

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785‍ ‍Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Mai 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Calling on the Saudi Arabian authorities to overturn Mohammed Saleh al-Bajady's conviction and immediately and unconditionally release him as he is a prisoner of conscience being held solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression, association and assembly.

- Urging them to provide him with immediate and regular access to a lawyer of his choice and any medical attention he may require until his release.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Es kam jedoch weiterhin zu vereinzelten Demonstrationen, in einigen Fällen aus Protest gegen die lange Inhaftierung ohne Anklage von Familienangehörigen oder gegen die Diskriminierung, die die schiitische Minderheit besonders im Osten des Landes erfahren muss; in anderen Fällen wurden politische Reformen gefordert. Diese Proteste wurden meist schnell wieder niedergeschlagen, und auf festgenommene Demonstrierende wurde durch verlängerte Haft ohne Kontakt zur Außenwelt Druck ausgeübt, künftig nicht mehr auf die Straße zu gehen. Einige sollen gefoltert oder anderweitig misshandelt worden sein. Die Unterdrückung von Demonstrierenden geschieht vor dem Hintergrund anhaltender Unterdrückungsmaßnahmen gegen MenschenrechtsverteidigerInnen, politische DissidentInnen und RegierungskritikerInnen, von denen eine Vielzahl festgenommen und in einigen Fällen vor Gericht gestellt und inhaftiert wird. Viele werden von Gerichten, die auf sicherheits- oder terrorismusbezogene Fälle spezialisiert sind, wegen sicherheitsrelevanter Straftaten angeklagt und verurteilt. Bei den Handlungen, die ihnen zur Last gelegt werden, handelt es sich jedoch in der Regel lediglich um die friedliche Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Am 20. März, also am Tag vor seiner Festnahme, nahm Mohammed Saleh al-Bajady an einer der Demonstrationen vor dem Innenministerium in Riad teil. Zuvor hatte er Twitter Nachrichten über die Kundgebung verschickt. Die Demonstration dauerte Berichten zufolge mehrere Stunden und hatte großen Zulauf. Die TeilnehmerInnen forderten die Freilassung ihrer männlichen Angehörigen, die seit Jahren ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren inhaftiert sind. Im Zuge der Proteste wurden mehrere Frauen und Männer festgenommen. Wie es hieß, sollen die Frauen nach Bestätigung einer Teilnahmeerklärung mittels Fingerabdruck freigelassen worden sein. Die Männer, die festgenommen wurden, sollen sich weiterhin in Haft befinden. Mohammed Saleh al-Bajady wurde in den vergangenen Jahren bereits zweimal festgenommen. 2007‍ ‍wurde er festgenommen und inhaftiert - offenbar wegen seines menschenrechtlichen Engagements.


Detaillierte Informationen zu der Unterdrückung der Meinungsfreiheit und der Proteste im Namen der Sicherheit finden Sie im aktuellen englischen Bericht: Saudi Arabia: Repression in the name of security, vom 1 Dezember 2011
(http://www.amnesty.org/en/news/saudi-arabia-protesters-and-reformists-targeted-name-security-2011-12-01).

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-091/2011-2, AI-Index: MDE 23/010/2012, Datum: 17. April 2012 - we
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2012