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BIBLIOTHEK/289: Bald 30 Euro für einen Zeitschriftenartikel? (idw)


Deutsche Zentralbibliothek für Medizin - 18.12.2006


Bald 30 Euro für einen Zeitschriftenartikel?


Die ZB MED informiert über die Gefährdung der flächendeckenden elektronischen Informationsversorgung von Forschung und Wissenschaft durch eine mögliche Novellierung des Urheberrechtsgesetzes.

Alle Studierenden und Wissenschaftler in Deutschland sind betroffen, denn sie alle benötigen Kopien wissenschaftlicher Veröffentlichungen aus Zeitschriften.

Die Bibliotheken in Deutschland fertigen diese Kopien, indem sie Artikel aus Zeitschriften die sie gekauft haben, scannen und die Kopien per E-mail an den Besteller versenden. Der Kunde zahlt für einen Artikel nur 5 Euro. Darin enthalten ist bereits eine vereinbarte Kopierabgabe, die an Verleger und Autoren abgeführt wird.

Die elektronische Lieferung durch öffentliche wissenschaftliche Bibliotheken soll nun durch eine Gesetzesänderung verhindert werden. Die Verlage haben durch eine starke Lobby bewirkt, dass per geplanter Gesetzesänderung elektronische Kopien nur noch dann von Bibliotheken hergestellt werden dürfen, wenn der Verlag diese nicht selbst im Internet verkauft. Die Preise liegen dort jedoch derzeit bei durchschnittlich 30 Euro und mehr pro Artikel. Das Geld soll künftig allein der Verlag erhalten, die Autoren - in der Regel Wissenschaftler, die ihre überwiegend bereits mit öffentlichen Geldern geförderten Forschungsergebnisse publizieren - gehen künftig leer aus. Der Bundesrat hat die Gefahr erkannt, dass wissenschaftliche Publikationen für Wissenschaftler und Studierende künftig nicht mehr bezahlbar sein werden und plädiert daher für die Streichung der Textvorlage von Paragraph 53 a des Urheberrechtsgesetzes. Stattdessen empfiehlt er eine neutrale Formulierung, die eine elektronische Lieferung von Publikationen auch durch Bibliotheken weiterhin zulässt. Die Verabschiedung der Urheberrechtsnovelle im Bundestag steht Anfang nächsten Jahres unmittelbar bevor. Die ZB MED setzt sich mit einer Informationskampagne bei ihren Kunden für die Beibehaltung der schnellen, kostengünstigen Literaturversorgung im Sinne der Empfehlung des Bundesrats ein. Nur durch massive Proteste aus den Reihen der Betroffenen - Wissenschaftlern, Forschern, Ärzten und Studierenden - kann die wissenschaftsfeindliche Gesetzesänderung noch gestoppt werden.

Für diejenigen, denen ein direktes Informationsgespräch mit ihrem Bundestagsabgeordneten nicht möglich ist, hat die ZB MED auf ihrer Website ein vorformuliertes Anschreiben und Infomaterial hinterlegt www.zbmed.de/694.html, das an den Bundestagsabgeordneten im eigenen Wahlkreis (zu ermitteln unter: http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html) geschickt werden kann, mit dem Auftrag die Gesetzesänderung zu verhindern.

Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED), gegründet 1969 und finanziert aus den Mitteln der Länder und des Bundes, ist größte Fachbibliothek für die Fächer Medizin, Gesundheit, Ernährung, Umwelt und Agrarwissenschaften. Neben der klassischen Literaturversorgung engagiert sich die ZB MED in verschiedenen Projekten zur Entwicklung, Erschließung, Vermittlung und Publikation elektronischer Literatur. Die ZB MED ist eine Serviceeinrichtung in der Wissenschaftsgemeinschaft Leibniz.

Kontakt: Ulrich Korwitz, ulrich.korwitz@zbmed.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.zbmed.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution746


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Deutsche Zentralbibliothek für Medizin,
Dipl.-Biologin Bettina Kullmer, 18.12.2006
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de